BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof hat am 6. Okt. 2004 entschieden, daß Besitzer einer EC-Karte in der Regel dafür aufkommen müssen, wenn ihnen diese gestohlen und Geld damit abgehoben wird, weil der "Beweis des ersten Anscheins" dafür spreche, daß der Kontoinhaber die PIN zusammen mit der Karte aufbewahrt habe.

Fordert uns in Folge dessen die Vernunft nicht dazu auf, einmal über die sichere Aufbewahrung unserer PIN nach zu denken?

Der PIN CODER “Made in Germany“ ist eine “pocket-memoCard“ für unterwegs, deren VARIABLER MASTERCODE nicht nur die Verschlüsselung vierstelliger PIN von 10.000 Variations-Möglichkeiten auf 810.000 erhöht – 5-stellige PIN haben vergleichsweise 100 000 Variationsmöglichkeiten – sondern auch hilft den gefährlichen "pooling-Effekt" und die sogenannte "Passwortalterung" zu vermeiden und sogar dann noch den Zugang zu Ihren verschlüsselten PIN verwehrt, wenn einem Dieb Ihre Zugangs- oder Schlüsselnummer (analog Passwort) zum Verschlüsselungs-System bekannt ist.

Denn die durch den VARIABLEN MASTERCODE bewirkte doppelte SICHERHEITS- Verschlüsselung wurde nicht nur durch ein EU Patent gewürdigt, sondern der PIN CODER auch bei der größten deutschen Banken-Finanzgruppe nach Prüfung durch den Sicherheitsausschuß der Deutschen Bankverbände in der PRAXIS eingesetzt.

Bevor Sie den Text weiter lesen, benutzen Sie das zum Verständnis und zur Inbetriebnahme des Verschlüsselungswerks des PIN CODER installierte VIDEO Funktion und schauen Sie es sich bis zu Ende an. >>>

Die mechanische Verschlüsselung des PIN CODER, die in ihrer kryptologischen Definition im Prinzip unentschlüsselbar und von elektronischem Zugang wie z.B. Internet völlig unabhängig ist, kann durch Viren, Trojaner oder sonstige Cyber-Attacken, die selbst fortschrittlichste Sicherheitssysteme durchdringen, nicht angegriffen werden, noch kennt sie einen leeren Akku, ist also stets dienstbereit.

Der besondere Vorteil der mechanischen Verschlüsselung mit dem VARIABLEN MASTERCODE ist es jedoch, daß, selbst wenn ein Dieb zufällig die eine von 810 000 Zahlenkombinationen eingestellt haben sollte, die als Zugang zum System erforderlich ist, der PIN CODER dies nicht anzeigt wie z.B. ein Zahlenschloß, das bei richtiger Einstellung aufgeht: keine der verschlüsselten PIN ist – selbst bei richtiger Einstellung des MASTERCODE (analog Passwort) – als “richtige PIN“ zu erkennen!

Bitte beachten Sie, daß es bei der Aufbewahrung von Geheimnummern / PIN u.U. um den Schutz großer Geldbeträge geht:

daß die aus Mangel an Alternativen individuell vielfach angewandte “selbst ausgedachte“ Verschlüsselung von Hobby-Kryptologen generell Fachleuten und begabten Dieben als typische “menschliche Denkmuster“ – s. Google: “die unsichersten PIN Codes“ – bekannt sind . . .

und daß uns die Realität des Alltags lehrt, daß solche Faktoren es Dieben immer wieder erlauben leicht Zugriff auf PIN oder PASSWORT geschützte Konten zu nehmen und unvorsichtige Kontoinhaber bestehlen.

Für die Auswahl Ihres VARIABLEN MASTERCODE sollte trotz all der oben genannten Sicherheitsfaktoren des PIN CODER beachtet werden, daß “selbst generierte PIN“ - wie z.B. das Geburtsjahr - generell als unsicherer beurteilt werden, als PIN vom sogenannten Zufallsgenerator, was auch durch wissenschaftliche Studien belegt ist!!

Zum Merken dieser “abstrakten“ PIN hilft allgemein das alte Prinzip der sogenannten “Eselsbrücke“ oder der “Mnemotechnik“, wofür Sie im Internet Anleitung finden.

Für die exakte Handhabung des PIN CODER ist jedoch der Benutzer verantwortlich.

 

PDF-Download Sicherheitshinweise